Zuschussanträge

Zuschussanträge können im Folgenden als ausfüllbar PDF-Dateien heruntergeladen werden. Bitte beachten sie die FAQ´s, sowie die Finanzrichtlinien.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Zuschussanträgen

Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?

Alle Jugendabteilungen der Vereine im Sportkreis Heidelberg.
Als Jugendliche können bezuschusst werden:

in Heidelberger Vereinen, Mitglieder bis 27 Jahre.

in nicht Heidelberger Vereinen des Sportkreises Heidelberg, Mitglieder bis 21 Jahre.

Heidelberger Vereine stellen ihre Zuschussanträge bei der Sportkreisjugend Heidelberg. Alle anderen Vereine im Gebiet des Sportkreises
Heidelberg reichen ihre Zuschussanträge bei der AG Sportjugend Rhein-Neckar ein.


Wir weisen darauf hin, dass für Vereine aus dem Stadtgebiet Heidelberg und den restlichen Vereinen unterschiedliche Modalitäten gelten!

Wofür kann ich einen Zuschuss beantragen?

Heidelberger Vereine:

Bitte nur diese Formulare zur Zuschussbeantragung verwenden. Es sind die allgemeinen Bestimmungen und die Bestimmungen der einzelnen Antragspositionen zu beachten, welche sie den Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings Heidelberg e.V. entnehmen können.

Nicht Heidelberger Vereine im Sportkreis Heidelberg:
Maßnahmen überfachlicher Jugendarbeit
Anschaffung von Großzelten
Turniere
Es sind die Bestimmungen auf dem Beiblatt des Antragformulars zu beachten. Dieses Formular ist einzureichen bei:
AG Sportjugend Rhein-Neckar
Klaus Bähr
Heidelberger Straße 2
D-69221 Dossenheim

Was muss ich beim Ausfüllen beachten?

  • Pro Formular ist nur eine Maßnahme aufzuführen.
  • Alle auf dem Formular geforderten Unterlagen wie z.B. Belege für Übernachtungskosten oder Reisekosten müssen dem Antrag beigefügt sein (Kopie reicht aus).
  • Die angegebene Bankverbindung muss ein Vereinskonto sein, kein Privatkonto.
  • Stellt ein Verein mehrere Anträge, ist darauf zu achten, dass immer dieselbe Bankverbindung angegeben wird.
  • Bei Anträgen der Pos. 2 (Freizeit-/Bildungsmaßnahmen mit Übernachtung) müssen auf der Teilnehmerliste auch die Betreuer eingetragen werden.

Welche anderen Zuschussmöglichkeiten gibt es?

Zuschüsse können gegebenenfalls auch bei folgenden Einrichtungen angefragt werden:

Bei Fragen zur Bezuschussung erkundigen Sie sich bitte direkt bei der jeweiligen Institution.
Siehe hierzu auch die Informationen des Sportkreises Heidelberg

Welche Fristen sind einzuhalten?

Heidelberger Vereine:
Abgabetermin für Zuschussanträge bei der Sportkreisjugend ist der 01. Oktober des jeweiligen Jahres. (siehe Finanzrichtlinien)

Nicht Heidelberger Vereine im Sportkreis Heidelberg:
Abgabefrist für Anträge bei der AG Sportjugend Rhein-Neckar ist der 4. Oktober. Zuschussanträge für Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung sind bis 4 Wochen nach Durchführung bei der AG Sportjugend Rhein-Neckar abzugeben. (siehe Beiblatt zum Zuschussantrag)

Wann bekomme ich die Zuschüsse?

Sie erhalten in der Regel Anfang Dezember einen Bescheid über die Höhe des Zuschusses, welcher bis zum Ende des Kalenderjahres überwiesen wird. Falls ein Verein mehrerer Anträge gestellt hat, wird aufgelistet wie viel Geld für die einzelnen Positionen bewilligt wurde. Die Zuschüsse sind den einzelnen Positionen zweckgebunden zu verwenden.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Für Heidelberger Vereine:
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Sportkreisjugend Heidelberg
Sportkreisjugend Heidelberg
Harbigweg 5
69124 Heidelberg
Tel.: 06221/22180
Fax: 06221/167288
E-Mail: info@skj-hd.de

Für Nicht Heidelberger Vereine im Sportkreis Heidelberg:
Bitte wenden sie sich an die AG Sportjugend Rhein-Neckar.
Klaus Bähr
Heidelberger Straße 2
69221 Dossenheim
Tel.: 06221/866192
Fax: 06221/860214
E-Mail: k.baehr-dossenheim@t-online.de